Aufgaben der Ruhrfischereigenossenschaft

Besatz

Die RFG hat 16 Gewässerstrecken verpachtet. An diesen Gewässern wird der Besatz nach Genehmigung durch die RFG von den Vereinen durchgeführt. An drei Vereine gibt die RFG Fischereierlaubnisscheine aus. An deren Gewässerabschnitten erfolgen Besatzmaßnahmen nach Absprache mit den Vereinen direkt durch die RFG. Der überregionale Aalbesatz wird durch die RFG durchgeführt. Die RFG erhält von allen Vereinen Fangergebnislisten, die in der Geschäftsstelle ausgewertet werden.

Fischschutz

Die RFG ist ständig bemüht, Schädigungen des Fischbestandes zu verhindern. Hierzu zählen Abfischaktionen vor Baumaßnahmen im Gewässer, die Beratung der Baufirmen und bei Genehmigungsverfahren die Abgabe von entsprechenden Stellungnahmen, die den Schutz des Gewässers betreffen. Bei Fischsterben wird entweder durch die RFG oder durch einen von ihr bestellten Gutachter der Schaden ermittelt und die Entschädigungsansprüche geltend gemacht.

Erhalt der Fischereirechte

Ferner ist die RFG bemüht eine weitere Einschränkung der Angelei (z.B. durch Uferbebauung, Ausweisung von Naturschutzgebieten) und eine damit verbundene Wertminderung der Fischereirechte zu verhindern.

Durchgängigkeit

Die RFG beteiligt sich aktiv bei der Planung und Durchführung des Programms zur Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit ihrer Genossenschaftsgewässer.

Zusammenarbeit mit den Vereinen

In enger Zusammenarbeit werden mit den entsprechenden Vereinen Fischwege auf ihre Funktion überprüft oder Wiedereinbürgerungsmaßnahmen durchgeführt (Wiedereinbürgerung der Quappe bei Wetter).

Gemeinsam mit den Vereinen erfolgt auch die Erfassung der Kormoranschäden am Fischbestand. Insgesamt ist die Arbeit der RFG auf eine zukunftsorientierte, nachhaltige fischereiliche Nutzung der Pachtgewässer ausgerichtet. Diese ist nur durch ein enges Miteinander zwischen Verpächter und Pächter möglich!